Kieferorthopädische Frühbehandlung

Im Regelfall wird eine kieferorthopädische Behandlung erst dann begonnen, wenn ein Großteil der bleibenden Zähne bereits durchgebrochen sind. Im Gegensatz dazu werden Fehlstellungen bei der kieferorthopädischen Frühbehandlung bereits im Milchgebiss oder im frühen Wechselgebiss korrigiert. Das ist insbesondere bei extremen Fehlstellungen des Kiefers sinnvoll, wenn so eine langwierige spätere Therapie vermieden bzw. eine weiterführende Behandlung verkürzt werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einer kieferorthopädischen Frühbehandlung meist eine herausnehmbare Zahnklammer zur Korrektur der Fehlstellung ausreicht und keine festsitzende Zahnklammer eingesetzt werden muss. Wir beraten Sie gern, wenn Sie wissen möchten, ob eine kieferorthopädische Frühbehandlung für Ihr Kind notwendig ist.